Digitalbonus Bayern – Unterlagen und Vorbereitung zur Antragstellung
Kurzzusammenfassung
Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm zur Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Digitalisierung. Damit der Antrag reibungslos gestellt werden kann, sind im Vorfeld einige Unterlagen und Informationen vorzubereiten. Dieser Artikel bietet eine strukturierte Übersicht über alle benötigten Dokumente, Fristen und Voraussetzungen.
1. Antragstellung – Termin & Ablauf
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Zeitpunkt: Antragstellung immer am 1. eines Monats um 10:00 Uhr
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Dauer: Voraussichtlich ca. 1 Stunde
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Link zur Antragstellung: digitalbonus.bayern/antragstellung
2. Erforderliche Unterlagen
a) Angebot vom Dienstleister
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Es wird ein konkretes Angebot von BITSEC benötigt.
b) ELSTER-Zertifikat
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Für die Antragstellung ist ein gültiges ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich.
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Falls noch nicht vorhanden: Vorab beantragen unter
www.elster.de/eportal/registrierungsart
c) Vorausgefüllte Unterlagen (Musterformulare)
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Muster-Antrag und De-minimis-Erklärung sind vorab auszufüllen.
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Diese müssen am Tag der Antragstellung lediglich übertragen werden.
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Downloads unter: digitalbonus.bayern/downloads
3. De-minimis-Regelung – Fördervoraussetzungen
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Digitalbonus ist ein De-minimis-Programm
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Förderhöchstbetrag: 300.000 € in den letzten 3 Steuerjahren
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Jahresumsatz des Unternehmens < 10 Mio. €
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Ausgeschlossen sind:
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Freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)
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Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Versorgungszentren
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Sanatorien oder vergleichbare Einrichtungen
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Unternehmen der Fischerei, Landwirtschaft oder Forstwirtschaft
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Weitere Details unter:
Förderdatenbank – De-minimis
4. Unternehmensdaten für den Antrag (über Steuerbüro anfordern)
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Gründungsjahr: _______________________
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Jahr des letzten Jahresabschlusses: _______________________
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Vollzeitäquivalente Mitarbeiterzahl: _______________________
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Jahresumsatz in Euro: _______________________
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Bilanzsumme in Euro: _______________________
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Name der Bank: _______________________
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IBAN: _______________________
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Unternehmensinhaber / Gesellschafter inkl. %-Anteile: _______________________
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Wurden im letzten Abschlussjahr De-minimis-Hilfen gewährt? Ja / Nein
5. Berechnung der Vollzeitäquivalente (Mitarbeiterzahl)
Die Anzahl der Beschäftigten wird auf Basis von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) wie folgt berechnet:
Arbeitszeit | Faktor | Anzahl Mitarbeiter |
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Minijob | 0,3 | __________ |
Bis 20 Stunden/Woche | 0,5 | __________ |
Bis 30 Stunden/Woche | 0,75 | __________ |
Über 30 Stunden/Woche | 1,0 | __________ |